25.06.2025

MEDIATION - ein geeignetes Instrument der Streitbeilegung

Zitat: "Es sind die mutigsten Herzen, die wissen, wann sie nach Unterstützung greifen müssen" Autor unbekannt

 

Schweizweit berichten die Tageszeitungen regelmässig über Behörden, die zunehmend mit Schwierigkeiten verschiedenster Art kämpfen. 

Zum einen führt die zunehmende Komplexität und Bürokratie, die mit zahlreichen gesetzlichen Vorgaben verbunden ist, häufig zu Frustration und Missverständnissen bei Mitarbeitenden, Behördenmitgliedern sowie bei Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus steigen die Erwartungen an Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht, wodurch Konflikte zwischen den unterschiedlichen Akteuren verstärkt werden können. Gleichzeitig führen Ressourcenknappheit, etwa in Form von Personalmangel, zeitlichen Kapazitäten oder finanziellen Belangen, zu einer zusätzlichen Belastung der Verantwortlichen. Auch gesellschaftliche und politische Spannungen, bei denen Interessen und Machtpositionen aufeinanderprallen, tragen zu Eskalationen bei und letztlich sind oft die fehlende Wertschätzung, das mangelnde Vertrauen untereinander und zwischenmenschliche Differenzen Grund für schwere Zerwürfnisse. 

In solchen Situationen ist ein gesundes Arbeiten und «Sich-engagieren» kaum mehr möglich. Es leiden in erster Linie die direkt Betroffenen, im Falle einer Politischen Gemeinde, einer Schul-, Kirch-, oder Bürgergemeinde die gewählten Behördenmitglieder, die Verwaltungsangestellten und letztlich das Tagesgeschäft. In letzter Konsequenz kann es aber auch Auswirkungen auf die Bevölkerung haben, weil die Leistungsfähigkeit der Gemeinde beeinträchtigt ist. Interne Konflikte hinterlassen nicht selten Menschen, die masslos enttäuscht und zutiefst gekränkt sind. Ausser dem Rücktritt oder der Kündigung sehen sie oft keine Möglichkeit der Streitbeilegung oder Lösungsfindung. 

 

In jüngster Vergangenheit gab es im Kanton Thurgau vermehrt unerwartete Rücktritte von Gemeindepräsidenten, von einzelnen Behördenmitgliedern oder gar Rücktritte von gleichzeitig mehreren Mitgliedern auf einmal. Nicht selten wurden Gemeindeversammlungen genutzt, um Unzufriedenheiten und schwelende Konflikte öffentlich auszutragen. Dem ist nichts entgegenzuhalten, denn Gemeindeversammlungen sind auch dazu da, umstrittene Themen vorzubringen, kontrovers zu diskutieren, ohne jedoch die ordnungsgemässe Durchführung zu gefährden.  

Herr Thomas Niederberger, Präsident des Verbandes Thurgauer Gemeinden (VTG) hat anlässlich der Delegiertenversammlung 2025 diesen Herausforderungen seine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. In seinen eingehenden Äusserungen hielt er u.a. fest, dass der VTG mit Sorge feststelle, dass es vermehrt zu Problemen in den Exekutiven komme. Er empfahl den Delegierten, frühzeitig Unterstützung und Hilfe in Anspruch zu nehmen (TZ vom 24.04.2025).

 

Mediation kann in solchen Situationen eine wertvolle Unterstützung bieten. Durch den moderierten Dialog zwischen den Konfliktparteien wird eine Atmosphäre geschaffen, in der die Anliegen auf Augenhöhe angesprochen werden können. Mediation fördert das gegenseitige Verständnis, stärkt das Vertrauen und ermöglicht es, gemeinsam nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Darüber hinaus ist sie oft schneller und kostengünstiger als langwierige Verwaltungsverfahren, was für die öffentliche Hand nicht unerheblich ist. 

 

Wie funktioniert die Mediation?

Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem eine neutrale dritte Personen, der Mediator oder die Mediatorin, den Konfliktparteien hilft, eine einvernehmliche Lösung zu finden. 

Ziel der Mediation ist es, die Kommunikation zwischen den Parteien zu fördern und eine Lösung zu erarbeiten, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Der Ablauf einer Mediation kann in mehrere Phasen unterteilt werden:

1.   Vorbereitung: Der Mediator oder die Mediatorin bereitet das Treffen vor, indem er die Parteien über den Ablauf und die Regeln der Mediation informiert. Es wird ein Termin und ein geeigneter Ort festgelegt.

2.   Eröffnung: Der Mediator/die Mediatorin oder das Mediatorenteam stellt sich vor und erklärt den Prozess. Die Parteien haben die Gelegenheit, ihre Sichtweisen, Erwartungen und Anliegen zu äußern.

3.   Themenklärung: Die Parteien schildern nacheinander ihre Perspektiven und die wichtigsten Themen, die geklärt werden müssen. Der Mediator oder die Mediatorin fasst die Punkte zusammen.

4.   Verhandlungen: In dieser Phase werden die Interessen und Bedürfnisse der Parteien erörtert. Der Mediator oder die Mediatorin fördert den Dialog und hilft, gemeinsame Lösungen zu finden.

5.   Lösungsfindung: Die Parteien entwickeln gemeinsam mögliche Lösungen. Der Mediator oder die Mediatorin unterstützt dabei die Parteien, kreative Ansätze zu finden und zu diskutieren.

6.   Vereinbarung: Wenn eine Einigung erzielt wurde, wird diese schriftlich festgehalten. Die Vereinbarung sollte für alle Parteien klar und umsetzbar sein.

7.   Nachbereitung: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Follow-up-Termin zu vereinbaren, um den Fortschritt der Umsetzung zu überprüfen.

Mediation ist ein freiwilliger, allparteilicher und vertraulicher Prozess, der darauf abzielt, die Interessen der Beteiligten zu wahren und eine nachhaltige Lösung zu fördern.

 

Vorteile der Mediation:

Freiwilligkeit: Alle Parteien entscheiden selbst, ob sie an der Mediation teilnehmen und ob sie die vorgeschlagenen Lösungen akzeptieren. Den Anstoss für eine Mediation können die Streitparteien selber sowie der Arbeitgeber sein. 
Vertraulichkeit: Die Gespräche in der Mediation sind vertraulich, was bedeutet, dass nichts, was während des Verfahrens besprochen wird, gegen aussen getragen werden darf (es sei denn, man findet eine einvernehmliche und anderslautende Abmachung). Die Mediatoren sind immer und auch nach Abschluss des Verfahrens an die Vertraulichkeit gebunden.
Kosteneffizienz: Mediation ist oft kostengünstiger als eine ungeplante Auflösung eines Arbeitsverhältnisses oder ein Gerichtsverfahren, da sie in der Regel weniger Zeit in Anspruch nimmt und keine hohen Anwaltskosten verursacht.
Erhaltung von Beziehungen: Durch den kooperativen Ansatz der Mediation können Beziehungen oft erhalten bleiben, was besonders in familiären oder geschäftlichen Kontexten wichtig ist.
Selbstbestimmung: Die Parteien haben die Kontrolle über den Prozess und die Ergebnisse, was zu höherer Zufriedenheit führt.
Herausforderungen der Mediation:

Nicht immer geeignet: Mediation ist möglicherweise nicht für alle Konflikte geeignet, insbesondere wenn eine Partei nicht kooperieren möchte.
Emotionale Belastung: In emotional aufgeladenen Konflikten kann es schwierig sein, rational zu bleiben und konstruktiv zu verhandeln.
Erfolgsabhängigkeit: Der Erfolg der Mediation hängt stark von der Bereitschaft der Parteien ab, an einer Lösung zu arbeiten und Kompromisse einzugehen.


Insgesamt bietet Mediation eine wertvolle Alternative zu traditionellen Streitbeilegungsverfahren und hat sich als wirksames Mittel zur Lösung von Konflikten in vielen Lebensbereichen etabliert.

 

Die GSTG GmbH bietet in der Person von Cornelia Komposch professionelle Mediationen an.

Für Fragen steht Ihnen Frau Komposch sehr gerne zur Verfügung. 

 

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Cornelia Komposch                                    Benjamin Gentsch

Co-Geschäftsführerin                                Co-Geschäftsführerin

 

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